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oecolution: Erneuerbares-Gas-Gesetz – Milliarden-Mehrkosten und rechtliche Unsicherheit drohen

📆 17.09.2024 🕑 12:33

| Emittent: OEcolution Austria |

Gesetz ist in der jetzigen Form nicht tragbar – Alternative: Marktbasiertes Prämienmodell statt Quotenregelung

Derzeit wird intensiv daran gearbeitet, das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode zu verabschieden. Doch der aktuelle Entwurf birgt gravierende Risiken, die sowohl die Energiewirtschaft als auch private Haushalte und Unternehmen schwer belasten werden. Die prognostizierten Mehrkosten in Milliardenhöhe bis 2030 würden unweigerlich an die Verbraucher weitergereicht. Eine solche finanzielle Belastung der Allgemeinheit ist schlichtweg unzumutbar.

Quotenregelung: Ein Weg in die Kostenfalle

Besonders problematisch ist die geplante Quotenregelung. Diese verpflichtet Energieversorger, ihre Kunden bis 2030 mit einem festgelegten Anteil an grünem Gas zu versorgen. Können sie dies nicht erfüllen, müssen sie Ausgleichszahlungen pro Kilowattstunde leisten. Da jedoch derzeit lediglich 14 österreichische Biogasanlagen grünes Gas ins Netz einspeisen, ist die Erfüllung dieser Quoten von vornherein unrealistisch. Noch gravierender: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ausschließlich in Österreich produziertes, erneuerbares Gas angerechnet werden darf. Energieversorgern drohen also schon ab Beginn Strafzahlungen, die bis 2030 auf Milliardenhöhe anwachsen könnten. Diese finanziellen Belastungen werden letztlich auf die Verbraucher abgewälzt, was zu weiteren Preissteigerungen und einem weiteren Anstieg der Inflation führen wird.

Rechtsunsicherheit: Gesetz verstößt mit hoher Sicherheit gegen EU-Beihilferecht

Für die Verabschiedung des EGG ist eine 2/3-Mehrheit im Parlament erforderlich, was bedeutet, dass die Bundesregierung auf die Unterstützung der Oppositionsparteien angewiesen ist. Während die FPÖ bereits klargestellt hat, dass sie das Gesetz ablehnen wird, stellt die SPÖ ihre Zustimmung unter die Bedingung, dass eine spürbare Entlastung der Endverbraucher vorgesehen wird. Der § 11 des Gesetzes könnte theoretisch eine solche Entlastung ermöglichen. Doch ein Rechtsgutachten des Klimaministeriums vom 1. Juli 2024 stellt infrage, ob die Europäische Kommission die Förderung des § 11 beihilfenrechtlich genehmigen würde. „Ich verstehe nicht, wie eine Gesetzesvorlage eingebracht werden kann, die selbst im Rechtsgutachten des Klimaministeriums angezweifelt wird. Mit der geplanten Abfederung der Mehrkosten bei den Endverbrauchern wird vorgegaukelt, dass es eine Abfederung bei den Mehrkosten der gewerblichen Kunden geben könnte, was beihilfenrechtlich dem BMK-Gutachten zufolge nicht haltbar ist. Damit bleibt die Wirtschaft auf den hohen Kosten sitzen“, kritisiert Elisabeth Zehetner, Geschäftsführerin von oecolution austria, den aktuellen Gesetzesentwurf scharf.

Alternative: Marktbasiertes Prämienmodell statt Quotenregelung

„Ein marktbasiertes Prämienmodell, wie es im Ă–kostrombereich bereits erfolgreich etabliert ist, wäre die deutlich bessere Lösung“, so Zehetner. „Sowohl beim Ă–kostrom wird auf ein Marktprämienmodell gesetzt als auch beim Wasserstoff orientieren sich Förderungen daran. In beiden Fällen gibt es keine Quoten. Wie passt das mit den aktuellen Ăśberlegungen des EGG zusammen?“ Ein Prämienmodell wĂĽrde die Investitionssicherheit der Produzenten erhöhen und gleichzeitig die Mehrkosten fĂĽr gewerbliche und private Gasverbraucher deutlich reduzieren. Zudem könnten vorhandene Abwicklungsstellen und bewährte Prozesse genutzt werden, was die EinfĂĽhrungskosten eines neuen Modells minimieren wĂĽrde. Ein komplett neues Fördermodell wäre nicht nötig, und die Einsparungen könnten unmittelbar in den Gasmarkt einflieĂźen. „In seiner aktuellen Ausgestaltung ist das Erneuerbares-Gas-Gesetz schlichtweg nicht zu verantworten. Es belastet die Energiewirtschaft, treibt die Kosten fĂĽr Haushalte und Unternehmen in die Höhe und verstößt voraussichtlich gegen geltendes EU-Recht. Die Bundesregierung muss dringend nachbessern, bevor sie dieses Gesetz verabschiedet – im Interesse der Konsumenten, der Wirtschaft und des Klimaschutzes“, so Zehetner.

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